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Urheberrecht

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltung

 

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2. Sie gelten mit Begleichung der Shootinggebühr als vereinbart.

3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

 

 

II. Anmeldung & Zahlung

 

1. Mit Vervollständigung und Unterzeichnung des Anmeldeformulars kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Der Termin für das Shooting ist 7 Wochentage nach Rechnungsstellung durch den Fotografen reserviert. Zur verbindlichen Anmeldung muss der Kunde innerhalb dieser 7 Wochentage die Gesamtrechnung begleichen. Die Überweisung erfolgt auf das in der Rechnung angegebene Konto. Erst dann gilt das Shooting als fest gebucht.

2.Bei Buchung des Pakets "Mein erstes Jahr" wird der Betrag pro Shooting  jeweils vor dem Shootingtermin fällig. Bei Abbruch vor dem 4. Shootingtermin siehe Ziff. XIII 3.

3. Die Rechnung für Nachbestellungen wird nach Erhalt und Auswahl der Vorschaubilder gestellt und ist sofort ohne Abzug, spätestens aber bis 7 Tage nach Rechnungseingang, zu zahlen.

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Fotos, Alben, Kunstdrucke, etc. Eigentum des Fotografen.

4. Es gelten die zu dem Zeitpunkt auf der Website aufgeführten Gebühren.

Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG.

5. Die Entscheidung, ob das Shooting bei schlechtem Wetter stattfindet, liegt beim Fotografen.

 

 

III. Auftragsproduktionen

 

1. Der Fotograf ist, soweit durch den Kunden keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung frei.

2. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.

3. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mangelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

 

 

IV. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)

 

1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.

3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

5. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

 

 

V. Nutzungsrechte

 

1. Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Kunden. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

2. Die entstandenen Fotos dürfen privat genutzt und veröffentlicht werden. Es dürfen jedoch ausschließlich die weboptimierten Dateien (verkleinert und mit einem Fotografenlogo versehen) veröffentlicht werden.

3. Jede über Ziffer 2. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.

4. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

5. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

6. Das Speichern oder die Verwendung von unbearbeiteten Bildern (z.B. aus der Vorschaugalerie) ist nicht gestattet.

7. Die Abgabe von digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.

 

 

VI. Haftung

 

1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekten, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden.

2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

 

 

VII. Honorare

 

1. Es gilt das vereinbarte Honorar.

2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. V abgegolten.

3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Anfahrtskosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

4. Der Honoraranspruch ist vor dem Shootingtermin fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar vor dem jeweiligen Shootingtermin fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.

 

 

VIII. Stornierung

 

1. Wird das Shooting durch den Kunden storniert, behält sich der Fotograf das Recht vor, die Shootinggebühr wie folgt zurückzuerstatten:

– bis zu einer Woche vor Shootingtermin werden 50% des Preises zurückerstattet.

– bei Rücktritt innerhalb 7 Tage vor dem Shootingtermin werden 25% des Preises zurückerstattet.

– bei Rücktritt am Shootingtag wird der Betrag nicht zurückerstattet.

2. Der Fotograf ist berechtigt, den Termin krankheitsbedingt oder wegen höherer Gewalt zu verschieben. Das bereits bezahlte Entgelt des Kunden wird in einen Gutschein umgewandelt. Ein Schadenersatzanspruch durch den Kunden (z.B. Erstattung von Reise-, und Pensionskosten) ist ausgeschlossen.

3. Bei Buchung des Pakets "Mein erstes Jahr" verpflichtet sich der Kunde zur Wahrnehmung und Bezahlung aller 4 Shootingtermine. Nimmt der Kunde weniger Shootings wahr, wird ein entsprechender Aufpreis fällig.

- Bei Abbruch nach einem Shootingtermin wird ein Aufpreis von 50€ fällig.

- Bei Abbruch nach zwei Shootingterminen wird ein Aufpreis von 40 € fällig.

- Bei Abbruch nach drei Shootingterminen wird ein Aufpreis von 30 € fällig.

4. Der Fotograf entscheidet zeitnah vor dem vereinbarten Shootingtermin, ob ein Shooting unter den herrschenden Wetterbedingungen durchführbar ist. Fällt die Beurteilung negativ aus, wird ein neuer Shootingtermin vereinbart, ansonsten gilt Punkt VIII Abs. 2 dieser AGB. Die Beurteilung obliegt allein dem Fotografen.

 

 

IX. Vertragsstrafe, Schadensersatz

 

1.Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

 

 

X. Sonstiges

 

1. Während eines Fototermins ist das Fotografieren oder Filmen durch Gäste des Kunden oder Mitbewerber nur nach Absprache gestattet.

2. Für die Dauer von einem halben Jahr ab dem Fototermin, bewahrt der Fotograf die digitalen Dateien auf freiwilliger Basis auf. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, die Daten der Aufnahme des Auftrages zu archivieren.

3. Für einen Datenverlust durch technischen Defekt oder andere unvorhersehbare Ereignisse haftet der Fotograf nicht.

4. Der Fotograf ist von Referenzen abhängig, welche er zur Eigenwerbung auf seiner Internetpräsentation veröffentlichen darf. Dem Fotograf wird das Recht eingeräumt, die Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen, sowie die kommerzielle Nutzung dieser Bilder.

5. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

6. Die Auswahlgalerie der unbearbeiteten Bilddateien steht dem Kunden für 28 Tage zur Verfügung. Sollte der Kunde innerhalb dieses Zeitraumes keine Auswahl getroffen haben, wird die Galerie entfernt. Sämtliche durch den Kunden getätigten Markierungen und Kommentare innerhalb der Auswahlgalerie gehen verloren. Für die Bildauswahl zu einem späteren Zeitpunkt nimmt der Kunde Kontakt zum Fotografen auf und es wird eine individuelle Vereinbarung getroffen.

 

 

XI. Allgemeines

 

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

 

4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.


Verantwortlich:

 

Nadine Wegehaupt

Rottkuhle 2

28307 Bremen